Kosten der Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
Für die Kurzzeitpflege gelten dieselben Kosten wie für die dauerhafte Unterbringung.
Die Leistungen der Pflegekassen werden individuell bis maximal 1.550,00 Euro pro Jahr bezahlt.
Bei der Bezuschussung durch die Pflegekasse beträgt der Eigenanteil derzeit 33,38 Euro pro Tag (Unterkunft / Verpflegung und
Investivkosten für Einzelzimmer).
Kosten für rüstige Menschen: Wohnen im Heim
Kosten für pflegebedürftige Menschen: stationäre Pflege
Verhinderungspflege
Manchmal reicht die übliche Erstattung durch die Pflegekasse nicht aus. Dann können Kurzzeitpflege-Bewohner zusätzlich bis
zu 1.550,00 Euro im Jahr bekommen, wenn die Pflegeperson, meist ein Angehöriger, verhindert ist.
Diese Leistungen können bis zu vier Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden, entweder am Stück, oder auf verschiedene Wochen
oder Tage aufgeteilt.
Dieser Zusatzbetrag wird nur gewährt, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens
sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
