Das Recht auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben
sitzend von links: Frau Theisinger, Frau Reinisch Frau Geiger
Deshalb können unsere Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Heimlebens mitwirken. Zentrales Gremium hierfür ist
der Heimbeirat.
Über ihn können die Senioren ihre Vorstellungen, Wünsche und Anregungen einbringen: zum Beispiel zur Verpflegung oder Freizeitgestaltung.
Der Heimbeirat wird alle zwei Jahre gewählt.
Aufgaben
Aufgabe des Heimbeirats ist es, mit der Heimleitung und dem Heimträger in Kontakt zu bleiben. Dabei soll er
- die Interessen der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner zur Geltung bringen
- zwischen den "Parteien" vermitteln
- eigene Vorschläge, Wünsche und Anregungen einbringen
- Heimbeiratssitzungen einberufen und führen.
Der Heimbeirat hat auch das Recht, Anträge zu stellen. Dadurch sollen Leistungen für die Bewohnerinnen und Bewohner verbessert werden. Zudem soll er neuen Bewohnerinnen und Bewohnern helfen, sich im Haus gut einzuleben, zum Beispiel
- durch Besuche
- besondere Gesprächsangebote
- indem er sie in Veranstaltungen einbindet
- die Heimleitung zu besonderen Initiativen anregt
Grundsätzlich besitzt der Heimbeirat ein Mitwirkungsrecht, aber kein Mitbestimmungsrecht. Das bedeutet auch, der Heimbeirat muss vor einer Entscheidung des Heimträgers rechtzeitig und umfassend informiert werden.
Wählbare Personen
- die Heimbewohnerinnen und -bewohner
- deren Angehörige
- sonstige Vertrauenspersonen der Heimbewohnerinnen und -bewohner
- Mitglieder von örtlichen Seniorenvertretungen
- von der zuständigen Aufsichtsbehörde (Heimaufsicht) vorgeschlagene Personen
Weitere Informationen über die Heimmitwirkungsverordnung
Weitere Informationen über den Heimbeirat
